Beschluss vom 16. November 2020 – 6 StR 332/20
2. Dezember 2020
Verurteilung wegen Überfällen auf Tankstellen und anderer Geschäfte rechtskräftig
02Dezember
Beschluss vom 16. November 2020 – 6 StR 332/20
Die Gewährung internationalen Schutzes in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hindert nicht die Zuerkennung internationalen Familienschutzes im Bundesgebiet. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - erstmals aufgrund einer Videoverhandlung (§ 102a VwGO) - heute entschieden.
Der unter anderem für das Recht der unerlaubten Handlungen zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem weiteren den sogenannten "Dieselskandal" betreffenden Verfahren Verhandlungstermin bestimmt.