Bernd M. (69) aus Dresden ist mehrfach vorbestraft und war 2017 zu fünf Jahren Haft wegen Vergewaltigung eines behinderten Jungen (16) verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof prüfte das milde Urteil des Dresdner Landgerichts und hob dieses nun auf. Es wird neben der Strafe eine Prüfung der Sicherheitsverwahrung gefordert.
Der Rentner saß bereits zweimal wegen sexuellem Missbrauch von Jungen im Knast. Er bezahlte die 11 bis 13 Jährigen Jungen für Sex. Wenige Wochen nach seiner Haftentlassung im Jahr 2016 vergewaltigte er dann den behinderten Nachbarsjungen.
Da der Täter über den sexuellen Missbrauch hinaus keine Gewalt angewendet hatte, sah das Landgericht Dresden von einer Sicherheitsverwahrung ab. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs muss das Landgericht nun neu verhandeln.
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