Konkret hatte die ESMA im Zuge der Überarbeitung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) unter anderem vorgeschlagen, das Meldewesen zu Liquidität und Hebelfinanzierung von Wertpapier-Publikumsfonds (OGAW) an die EU-weit harmonisierten Standards für alternative Investmentfonds (AIF) anzugleichen. Zusätzlich sollen im Kontext der Überarbeitung des AIFM-Meldewesens doppelte Inhalte und Inkonsistenzen zum aufsichtsrechtlichen Transaktionsreporting (zum Beispiel EMIR, Verordnung zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften) beseitigt werden.
„Die Beseitigung des nationalen Flickenteppichs im regulatorischen Meldewesen ist ein guter Vorschlag der ESMA. Endlich kommt die von uns seit langem geforderte Harmonisierung von Inhalt, Format und Berichtsintervall vom Fleck. Die Überbürokratisierung beim Fondsreporting bereitet Fondsgesellschaften wie Behörden unnötigen Aufwand und Kosten. Damit muss Schluss sein“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Das Durcheinander im OGAW- und AIFM-Meldewesen sei kontraproduktiv für die Analyse systemischer Risiken und behindere eine effiziente Aufsicht.
Der BVI hat sich bereits im März 2018 gegenüber der EU-Kommission für ein einheitliches Meldewesen für OGAWs ausgesprochen, insbesondere zum Liquiditätsrisiko und zur Hebelfinanzierung. Er unterstützt damit eine entsprechende Empfehlung des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) von Ende 2017. (DFPA/JF1)
Quelle: Pressemitteilung BVI
Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. mit Sitz in Frankfurt am Main ist Repräsentant der Investmentbranche in Deutschland. Die 98 Mitglieder des 1970 gegründeten Verbands verwalten über drei Billionen Euro in Publikumsfonds, Spezialfonds und Vermögensverwaltungsmandaten.