Die Bundesregierung sieht ein wachsendes Bedürfnis in der Praxis, eine Unternehmensfinanzierung auch durch elektronische Wertpapiere zu ermöglichen. Aus diesem Grund wurde nun der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung elektronischer Wertpapiere vorgelegt. In einem ersten Schritt soll die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen ermöglicht werden. Die Regelung soll technologieneutral sein. Über Blockchain begebene Wertpapiere sollen gegenüber anderen Technologien nicht begünstigt werden. In einer Anhörung des Finanzausschuss unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) am 17. März 2021 begrüßten Sachverständige die Vorlage des Gesetzentwurfs. Ein großer Teil kritisierte jedoch, der Entwurf gehe nicht weit genug.
Im Mittelpunkt der Anhörung des Finanzausschusses standen die privatrechtlichen Regeln für Token und tokenisierte Vermögenswerte, die Schaffung eines Kryptowertpapierregisters und die Ausweitung des Anwendungsbereichs. Die Anhörung befasste sich ebenso mit einem Antrag der FDP-Fraktion (19/26025), in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, sich auf EU-Ebene für eine innovationsfreundliche Regulierung Blockchain-basierter Vermögenswerte einzusetzen.
Patrick Hansen vom Branchenverband Bitkom bewertete die Dematerialisierung von Wertpapieren als überfällig und als einen Meilenstein. Der vorgelegte Gesetzentwurf treibe die Digitalisierung Deutschlands voran. Er empfahl jedoch, die Regelungen schnell auch auf Aktien und Investmentsfonds auszuweiten. Dieser Empfehlung schlossen sich zahlreiche Sachverständige an, unter anderem Jens Siebert von Kapilendo, der die fehlende Ausweitung, insbesondere auf Kryptofondsanteile kritisierte. Sein Unternehmen habe im vergangenen Jahr erstmals eine tokenisierte Schuldverschreibung realisiert.
Marc Liebscher von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger empfahl, bei der Digitalisierung schneller und umfassender voranzugehen. Er lenkte die Aufmerksamkeit darauf, dass der Gesetzentwurf bei den privatrechtlichen Regeln für Token und tokenisierte Vermögenswerte große Lücken habe. Dieser Kritik schloss sich Sebastian Omlor vom Institut für das Recht der Digitalisierung der Universität Marburg an. Ein Privatrecht der Token sei dringend nötig. Die Rechtsunsicherheit in diesem Bereich führe dazu, dass Unternehmen mehr Anwälte konsultieren, mehr Versicherungen abschließen, höhere Risiken in Kauf nehmen müssten. In der Folge stiegen damit die Kosten. Das Bürgerliche Gesetzbuch müsse dringend um entsprechende Regeln ergänzt werden.
Katharina Gehra von Immutable Insight hob die Bedeutung von Kryptowertpapierregistern hervor, sie seien transparent, ermöglichen Innovationen und neue Geschäftsmodelle. Sie betonte, wie dynamisch die Entwicklung voranschreite, es sei keine Zeit zu verlieren, wolle man international mithalten. Der vorliegende Entwurf bedeute noch zu viel parallele Systeme aus elektronischen Möglichkeiten und Papiererfordernissen.
Die Absicht, das Führen eines Kryptowertpapierregisters als Bankgeschäft zu behandeln, kritisierten zahlreiche Sachverständige als unverhältnismäßig. Es handele sich viel eher um eine Dienstleistung.
Leoni Grimme von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lobte den Entwurf. Er biete eine ausgewogene Balance zwischen den Erfordernissen von innovativen Geschäftsfeldern und neuen Technologien einerseits und dem Anlegerschutz andererseits. (DFPA/JF1)
Quelle: Heute im Bundestag (hib)