Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Hannover wegen mehrfachen (schweren) Raubes und gefährlicher Körperverletzung entschieden. Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen der Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sowie in der Sicherungsverwahrung angeordnet.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen überfiel der Angeklagte im Dezember 2019 vorwiegend in Hannover kleinere Geschäfte, Bäckereien und Tankstellen. Er bedrohte die Verkäuferinnen stets mit einer echt aussehenden Spielzeugpistole und erbeutete auf diese Weise Bargeldbeträge zwischen 150 und 1.000 €. In einem Fall schlug er die Geschädigte mit der Pistole.
Der Angeklagte hat sich mit der Sachrüge gegen seine Verurteilung gewandt. Diese hat der 6. Strafsenat verworfen; das Urteil des Landgerichts Hannover ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Hannover – Urteil vom 3. Juli 2020 – 40 KLs 2122 Js 363/20.
Karlsruhe, den 1. Dezember 2020
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