„Da nach Angaben der Bundesregierung rund 80 Prozent der Finanzanlagenvermittler auch als Versicherungsvermittler bereits bei den örtlichen Industrie- und Handelskammern (IHK) registriert sind, würde man mit einem neuen zusätzlichen Aufsichtsregime über die BaFin doppelte Aufsichtsstrukturen etablieren“, gibt BVK-Präsident Michael H. Heinz zu bedenken. „Das ist kontraproduktiv und missachtet die bereits seit 2007 bewährte föderale Lösung, die wirtschaftsnah, sachkompetent und unbürokratisch ist.“
Die regionalen IHK-Einheiten entsprechen als Ansprechpartner vor Ort den Erfordernissen des regionalen, mittelständisch geprägten Marktes. Der BVK kritisiert zudem, dass die geschätzten umlagefinanzierten Aufsichtskosten bei der BaFin ein Vielfaches zu den jetzigen betragen werden. Für viele Berufsangehörige wären sie kaum tragbar und damit unverhältnismäßig und kämen einem Berufsverbot gleich.
„Angesichts der positiven Entwicklung seit der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie im März 2007 begrüßen wir die jetzige Selbstverwaltungslösung und wünschen hier eine ausschließlich bundeseinheitliche Zuständigkeitslösung zugunsten der IHK-Organisation“, so der BVK-Präsident.
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